Wasseranschluss

Als Bauherr/in haben Sie sicherlich sehr viel zu koordinieren. Wir wollen Ihnen mit nachfolgender Information zumindest für die Wasserversorgung einen „Leitfaden“ an die Hand geben, mit dem Ihnen der Anschluss an unser Netz erleichtert wird. Beachten Sie bitte für die Wasserversorgung, dass wir die Gemeinden Gangelt und Selfkant, Stadt Geilenkirchen sowie die Ortschaft Brachelen (Stadt Hückelhoven) versorgen.

Vorbemerkungen zum Anschluss an die Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH.

Die Wichtigkeit der Versorgung mit einwandfreiem, der Trinkwasserverordnung entsprechenden Trinkwasser erfordert besondere Maßnahmen in Bezug auf die jeweilige Installation, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes. Damit das Trinkwasser „sauber“ bis zu Ihrem Wasserhahn kommt, sind an die Qualifikation der Firmen/Installateure, die an den Anlagen zur Wasserversorgung arbeiten auch besondere Anforderungen zu stellen. Die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH hält hierfür entsprechend ausgebildetes und regelmäßig geschultes Personal vor, so dass wir für den Bereich außerhalb Ihres Gebäudes diesen hohen Standard garantieren können. Gleiches verlangen wir aber auch von der Installation bzw. den Installateuren in den Gebäuden. Grundlage hierfür ist die DIN 1988 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI).

Wir lassen uns daher von den Firmen regelmäßig entsprechende Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen vorlegen und nehmen diese dann –personenbezogen- in unser Installateurverzeichnis auf. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ein Anschluss an unser Versorgungsnetz nur durch von uns zugelassene Installateurfirmen erfolgen kann.

Der Wasserhausanschluss ist die Versorgungsleitung vom Hauptnetz in der Straße bis in Ihren „Hausanschlussraum“ und dort bis zum zweiten Absperrventil. Grundsätzlich ist dieser Anschluss Eigentum der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH und liegt in deren Unterhaltung. Sie zahlen für dessen erstmalige Erstellung lediglich einen sogenannten Aufwandsersatz. Die Höhe des Aufwandsersatzes ist durch die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) bzw. den ergänzenden Bestimmungen der VWG GmbH geregelt.

Um hier bereits durch eine sinnvolle Planung Kosten einsparen zu können, sollten Sie zunächst eine geeignete Übergabestelle für Trinkwasser sowie die anderen Versorgungsleitungen im Gebäude festlegen. Dabei ist es angeraten, einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Die Übergabestelle muss dabei trocken, begehbar und frostfrei sein und sollte an der zur Straßenseite gelegenen Hauswand liegen. Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen und Ihrer Hausinstallation legen im Regelfall die Fachleute des jeweiligen Versorgungsträgers fest, wobei Ihre Wünsche weitgehend Berücksichtigung finden.

Wir bemühen uns dabei möglichst die erforderlichen Arbeiten zur Anschlusserstellung mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen, um so eine kostengünstige Erstellung für Sie realisieren zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie uns den Auftrag für die Herstellung der Tiefbauarbeiten für die Verlegung des Gasanschlusses erteilen. Vorab erhalten Sie von uns mit dem Angebot für den Wasserhausanschluss die Kosten für die Tiefbauarbeiten für den Gasanschluss mitgeteilt. Da die Grabenanteile zwischen den Versorgern entsprechend Ihrer Nutzung aufgeteilt werden, ist dies die kostengünstigste und praktikabelste Lösung für Sie. Allerdings entzieht es sich oftmals unseres Einflusses, wann und wie die jeweiligen Unternehmen die Anschlussarbeiten durchführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nicht zu jeder Zeit vor Ort sein und die Bauarbeiten nur mit einem gewissen Vorlauf durchführen können. Je früher wir Ihren Antrag erhalten, umso eher können wir „termingerecht“ den Anschluss für Sie erstellen. Aber auch dann kann es noch zu – von uns nicht zu vertretenden- Verzögerungen kommen.

Die Verlegung des Anschlusses teilt sich auf in eine Verlegung im öffentlichen und eine Verlegung im privaten Bereich. Der Privatbereich ist dabei regelmäßig das Stück zwischen öffentlichem Verkehrsraum und dem Wasserzählerbügel im Hausanschlussraum. Die Preise für die Verlegung richten sich dabei nach den Angaben in der jeweils aktuellen Preisregelung. Im privaten Bereich können die Tiefbauarbeiten in Eigenleistung erbracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so werden diese von uns angeboten und mit Ihnen gesondert abgerechnet. Mauerdurchbrüche sind grundsätzlich bauseits zu erstellen. Die Verlegung der Wasserleitung selbst erfolgt jedoch nur durch fachkundige Monteure des Verbandswasserwerkes.

Achten Sie bitte darauf, dass die Grundleitungen für Abwasser immer tiefer liegen müssen, als die Leitung der Wasserversorgung (Mindestabstand 1,0 m). Es ist auch möglich, in Absprache mit uns ein Leerrohr/Schutzrohr im Erdreich zu verlegen, in das dann die Hausanschlussleitung später eingeschoben wird. Auf den beiliegenden Skizzen ist u.a. auch ein Beispiel abgebildet, wie die Leerrohrverlegung zu erfolgen hat.

Bitte sehen Sie die Leitungsführung des Hausanschlusses so vor, dass diese auch später nicht überbaut oder überpflanzt wird. Wir werden einer derartigen Leitungsüberbauung nicht oder nur in ganz besonderen Ausnahmen und unter hohen Auflagen zustimmen können. Die Verwendung von Leerrohren hat sich aber in solchen Fällen bewährt, wobei auch hier eine Abstimmung mit uns dringend empfohlen wird.

Der Wasserhausanschluss ist bei uns zu beantragen. Wir benötigen zur weiteren Bearbeitung einige Informationen bzgl. der Hausinstallation sowie der Lage des Hausanschlussraumes. Sie sollten daher den Antrag von Ihrem Installateur ausfüllen lassen. Diesem ist im Regelfall ein amtlicher Lageplan (Maßstab 1: 250 od. 1:500 ) ein Kellergeschoss-Grundriss sowie eine Schnittzeichnung des Gebäudes beizufügen. Den Antragsvordruck finden Sie HIER.

Nach Antragseingang wird geprüft, ob auf das Grundstück bereits eine Vorauszahlung für den zu zahlenden Baukostenzuschuss erfolgt ist. Sollte dies nicht erfolgt sein, wird für diesen eine Rechnung erstellt. Vor Herstellung des Hausanschlusses wird ein gemeinsamer Ortstermin mit den einzelnen Versorgern vereinbart, bei dem die Trassenführung der Hausanschlüsse und die Durchführung der Arbeiten bestimmt wird. Wir sind dabei bemüht, den Termin auch mit Ihnen abzustimmen.

Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch als Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach den Hauptabsperreinrichtungen sich anschließenden Leitungen und Anlagen. Wie oben bereits erwähnt, darf die Kundenanlage nur von eigens dafür zugelassenen Installateuren erstellt und in Betrieb genommen werden.

Nach Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation durch den zugelassenen Installateur erfolgt dessen „Fertigmeldung“ an die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH. Hierzu ist der entsprechende Vordruck zu verwenden. Wir überprüfen dann vor Ort Ihre Wasserinstallation auf Übereinstimmung mit der DIN 1988. Bei mängelfreier Abnahme wird der Wasserzähler montiert.

Nach § 18 der Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und der DIN 1988 ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die durch den Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen festzustellen, die den Regeln der Technik und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Wasserzähler ist und bleibt das Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. In regelmäßigen Abständen (in der Regel 6 Jahre) wird der Wasserzähler von uns ausgewechselt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zähler stets gut zugänglich ist und nicht durch Regale o.ä. der Zugang versperrt wird. Er darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung unsererseits überbaut oder umverlegt werden. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Zähler vor Frosteinwirkung oder sonstiger Beschädigung geschützt ist. Für Schäden am Wassermesser infolge unzureichendem Frostschutz, Diebstahl, Vandalismus usw. haftet immer der Anschlussnehmer direkt.

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