Allgemeine Kundeninformationen Elektronische Funkwasserzähler

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH setzt ab dem Jahr 2023 elektronische Messgeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung des Wasserverbrauchs ein. Diese werden im Folgenden „Funkwasserzähler“ genannt. Diese Kundeninformation soll die wichtigsten Fragen rund um diese Zähler beantworten.

Kundeninformation

  • Bei Funkwasserzählern handelt es sich um Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten / zur Verfügung gestellten Trinkwassermenge.
  • Im Gegensatz zu den herkömmlichen Wasserzählern arbeiten die von uns eingesetzten Funkwasserzähler nicht mit einem mechanischen Messwerk, sondern messen die Durchflussmenge mittels Ultraschall.
  • Funkwasserzähler verfügen über einen Datenspeicher, der insbesondere die Zählerstände in bestimmten Abständen historisch im Zähler speichert.
  • Darüber hinaus sind Funkwasserzähler mit einem Funkmodul ausgestattet, über welches der Zähler von außerhalb des Hauses ausgelesen werden kann (sogenanntes „Drive- by“ oder LoRa).
  • Eine externe Stromversorgung ist für Funkwasserzähler nicht erforderlich. Die Zähler verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 15 Jahren.

Aufgrund Ihrer Bauart und ihres Messprinzips bieten Ultraschallzähler einige Vorteile gegenüber den konventionellen Wasserzählern (Flügelradzähler). Hierzu gehören u. a.:

  • Höhere Messgenauigkeit (kein verzögerter Anlauf, kein „Nachlaufen“)
  • Keine mechanischen Einbauten / Messelemente, dadurch bessere hygienische Eigenschaften, geringer Druckverlust, keine „Alterung“ der Mechanik
  • Keine nachlassende Messgenauigkeit, dadurch Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr möglich) und Reduzierung der Kosten für den Turnustausch

Darüber hinaus bietet die Funkauslesung weitere Vorteile:

  • Auslesung der Zähler im „Drive-by-Verfahren“ oder „LoRa“ statt durch manuelle Ablesung
  • Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung
  • Bei Bedarf unterjährige Auslesung zur frühzeitigen Erkennung von Rohrbrüchen, dadurch Reduzierung der Wasserverluste

Auch für den Kunden ergeben sich direkte Vorteile:

  • „Alarmmeldung“ (Anzeige am Zähler) zur Früherkennung von Leckagen oder unbeabsichtigten Verbräuchen in der Hausinstallation
  • Speicherung von Zählerständen und Durchflüssen, z.B. zum Nachvollziehen oder zur nachträglichen Klärung unplausibler Wasserverbräuche
  • Die eingesetzten Funkwasserzähler erfassen und übertragen vor allem den Zählerstand (aktueller Zählerstand, Stichtageszählerstand z.B. zum Monatsende).
  • Leckagen, Rückfluss, Manipulationen und „trockene Zähler“ werden vom Zähler erkannt und melden dies am Gerät und bei Übertragung als „Alarm“.
  • Höchst- und Mindestdurchflüsse werden berechnet und im Zähler gespeichert.
  • Darüber hinaus meldet der Zähler bei Auslesung seine Zählernummer und zählerspezifische Daten (z.B. Konfiguration, Batteriekapazität, Betriebsstunden).
  • Funkwasserzähler senden keinen aktuellen Verbrauch, sondern lediglich Zählerstände zu einem Ablesezeitpunkt, um Tagesverbrauch zu ermitteln.
  • Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, entspricht dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Es werden ausschließlich individuell erzeugte und nicht rückführbare Schlüssel verwendet (AES 128 Bit), die nur der Verbandswasserk Gangelt GmbH bzw. den vom Wasserwerk beauftragten Mitarbeitern bekannt sind.
  • Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (u.a. Datenschutzgrundverordnung).
  • Nähere Informationen können Sie unserer Homepage unter www.verbandswasserwerk-gangelt.de/datenschutzerklaerung/
    entnehmen.
  • Der Funkwasserzähler sendet mit rd. 10 mW zweimal innerhalb von 24 h ein LoRa-Funksignal (Dauer 2 Sekunden pro Signal) und zusätzlich alle 16 Sekunden ein wMBus-Funksignal (Mo.-Fr.; 7-17 Uhr) von wenigen Millisekunden.
  • Bei Empfang des LoRa-Signals wird der wMBus abgeschaltet
  • Aufgrund der geringen Funkdauer und der geringen Sendeleistung ist die „Funkbelastung“ zu vernachlässigen.
  • Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, W-LAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher als durch den Funkwasserzähler.
  • Um die gleiche Funkbelastung wie durch ein 1-minütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon zu erreichen, müsste man sich mehrere Jahre direkt neben dem Zähler aufhalten.
  • Voraussetzung für den Einbau eines Funkwasserzählers ist ein Zählerplatz, der dem technischen Regelwerk nach DIN EN 14154- 2:2011-06, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W406 entspricht.
  • Der Zählerplatz muss insbesondere so gestaltet sein, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken und der Potenzialausgleich gewährleistet ist. In der Regel ist hierfür ein sogenannter Wasserzählerbügel eingebaut.
  • Unabhängig vom Zeitpunkt der Erstellung der Wasserinstallation gelten diese Anforderungen für alle Kundenanlagen. Sofern beim Einbau des Zählers Mängel an der Installation festgestellt werden, beraten wir Sie gerne.
  • Weitere Anforderungen, wie z. B. eine externe Stromversorgung bestehen nicht. Funkwasserzähler sind mit einer Batterie ausgestattet und funktionieren somit stromunabhängig.

Grundsätzlich können Sie den Einbau eines Funkwasserzählers nicht verweigern. Dem Wasserwerk obliegt die Entscheidung über die Art der eingesetzten Zähler.

  • Gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
  • Sofern nach Interessenabwägung Ihrem Widerspruch stattzugeben ist, kann an Ihrem Zähler ggf. das Funkmodul deaktiviert werden.
  • Auch, wenn die Anschaffung von Funkwasserzählern zunächst teurer ist als bei einem mechanischen Flügelradzähler, ist mit einer Erhöhung der Grundgebühr aufgrund der Umstellung nicht zu rechnen.
  • Durch die Vorteile der Funkwasserzähler entfallen oder reduzieren sich andere Kosten (z.B. Ablesung, Turnustausch nach 6 Jahren), was letztlich über die Einsatzdauer der Zähler die höheren Anschaffungskosten ausgleicht.
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